Ich will zur Feuerwehr
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Wir weisen darauf hin, dass für die Beseitigung von Eiszapfen grundsätzlich der jeweilige Eigentümer des Grundstücks verantwortlich ist - etwa durch Unterstützung von einer Fachfirma. Die Feuerwehr kommt nur dann zum Einsatz, wenn Gefahr für den öffentlichen Raum besteht. In solchen Fällen darf auch gerne die Notrufnummer 112 gewählt werden.
Allerdings ist die kreisweite Notrufnummer nicht dafür da, sich über die Entfernung von Eiszapfen oder Schneebrettern ausführlich beraten zu lassen. Sie muss für dringende Notfälle freigehalten werden.
Übrigens: Geht Gefahr für den öffentlichen Raum von einem privaten Objekt aus, kann der Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig werden.
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